Anlagenhöhe / Abstände
Alle Standorte für Windindustrie nach dem Teilplane Erneuerbare Energie (TPPE) der Bezirksregierung Köln haben einige grundsätze Probleme gemeinsam, die wegen §2 EEG nicht korrekt in eine Abwägung eingefließen konnten. Mit 250 bis 280 Metern Gesamthöhe haben die neuen Anlagen eine völlig andere Dimension, als die Windindustrieanlagen der Vergangenheit. Gleichzeitig sind die Abstände zur Wohnbebauung auf 700m reduziert. Dadurch errfährt die Beeinträtigung der Anwohner eine ganz neue Dimension, die unter dem Strich unzumutbar ist. Neben der optisch bedrängenden Wirkung, sind anliegende Wohngebiete in der Regel von direktem Schlagschatten betroffen. Weitere Probleme sind akustischer Schall und Infraschall. Der akustische Schall kann offenbar derart laut werden, dass Anlagen ab 22:00 aus Gründen des Schallschutzes abgeschaltet werden müssen.
Das Thema Infraschall ist nur sehr unzureichend untersucht. Es mehren sich jedoch Anzeichen und Berichte, dass erhebliche gesundeitliche Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Das Problem ist bereits auf Ebene der EU in Brüssel angekommen.
Quelle Bild rechts, Höhenvergleich: Bürgerinitiative Sturm im Wald
Besondere Standortfaktoren
Das Plangebiet KÖN_01 weist neben den oben angeführten allgemeinen Problemen eine Vielzahl weiterer standortspezifischer Probleme auf, sodass es sich insgesamt um einen der ungeeignetesten Standorte handelt, die überhaupt nur denkbar sind. Es spricht praktisch alles gegen genau diesen Standort. Jeder nur denkbare Abwägungskonflikt liegt bei diesem Standort vor.
„Irgendwo müssen sie ja stehen.“ „... aber nicht dort, wo alles dagegen spricht!“
Exponierte Lage
Die exponierte Lage in ca. 200 m Höhe stellt ein besonderes Problem des Plangebiets KÖN_01 dar. Hierzu finden sich weitere Ausführungen in der Rubrik Landschaftsschutz.
TIRA in Wachtberg
In Wachtberg betreibt das Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik FHR ein Weltraumradar, dass auch militärisch genutzt wird. Die militärische Nutzung überwiegt nach §2 EEG Absatz 3 sogar das ansonsten überragende öffentliche Interesse. Rotoren mit einem Durchmesser von 162 bis 180 Metern und die zugehörigen Generatoren haben das Potential das Radar erheblich zu stören und so in seiner Funktion beeinträchtigen. Entsprechend ist ein Schutzradius von 12 km rund um das TIRA festgelegt, innerhalb dessen keine Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Dieser Schutzkreis stellt die süd-westliche Begrezung des Plangebiets KÖN_01 dar.
Da bei der früheren Festlegung des Radius vermutlich kleinere Windkraftanlagen betrachtet wurden und zudem möglicherweise von ebenem Gelände ausgegangen wurde, spricht einiges dafür, dass die Errichtung von Windindustrie auf der Kassler Heide, nur knapp außerhalb des 12 km-Bereichs, dafür aber auf einer Hochfläche, operativ zu einer Störung des Radars führen wird. Besonders tragisch wäre es, wenn die Windindustrieanlagen zunächst mit all der damit verbundenen Umweltzerstörung errichtet würden, nur um anschließend festzustellen, dass sie das Radar stören, mit der Konsequenz, dass ein Rückbau erforderlich wird. Gerüchteweise wird eine Vergrößerung des Radius auf 20 km angestrebt. Damit wäre das Plangebiet KÖN_01 nicht mehr für Windindustrie nutzbar. Von Anfragen an das FHR kann abgesehen werden. Das FHR gibt zu diesem Thema keine Auskünfte.
Wasserschutz
Die Mehrzahl der Trinkwasserbrunnen des Wasserverbandes Thomasberg liegt ausgerechnet im Plangebiet KÖN_01. Ein Umstand, der bei der Planerstellung entweder nicht bekannt war oder wegen des überagenden öffentliche Interesses nach §2 EEG nicht berücksichtig wurde. Aufgrund der in der Rubrik Umweltrisiken angeführten Punkte, würde sich allein deshalb schon eine Errichtung von Windindustrie an dieser Stelle verbieten.
Umweltschutz
Der Umweltbericht zum TPEE listet zutreffend die Habitate auf, die durch Windindustrieanlagen im Plangebiet KÖN_01 zerstört oder zumindest stark beeinträchtigt würden. Besonders dramatisch sind hier die Auswirkungen für Uhu und Rotmilan als Brutvögel einzustufen. Aber auch Fledermäuse sind betroffen. Hierzu sei angemekrt, dass an anderer Stelle umgerechent ca. 100.000 € Steuergeld für jede einzelne Flederaus aufgewendet werden, um den Lebensraum zu erhalten.
Die Feldermäuse auf der Kassler Heide hätten weniger Glück. Das überrragende öffentliche Interesse aus §2 EEG rechtfertigt hier die Zerstörung ihres Lebensraums.
Der nur wenige hundert Meter vom Plangebiet entfernte Weilberg ist regelmäßig ein Hotspot der Krötenwanderung.
Nach der Errichtung von Windschwerindustrie in unmittelbarer Nähe dürfte diese dann zukünftig ausbleiben. Schall und Luftdruckemissionen der nur 1300 Meter entfernten Anlagen würden dieses empfindliche Habitat für die Kröten unbewohnbar machen.
Netzanschluss
Viele Plangebiete aus dem TPEE verfügen über geeignete Infrastruktur und die Möglickeit des Netzanschlusses. Diese Rahmenbedingungen sind bei dem Gebiet aus der Kassler Heide nicht gegeben. Hier müsste erst ein Netzanschluss aufwendig hergestellt werden. Dies bedeutet zusätzliche Kosten, zusätzliche Beeinträchtigungen und zusätzliche Umweltzerstörung.
Zuwegung
Für den Bau und den Betrieb ist es günstig, wenn die Standorte der Windindustrieanlagen auf dem Straßenweg gut erreichbar sind. Andere Standorte haben hier relativ gute Bedingugen. Im Plangebiet KÖN_01 fehlen auch hier wieder alle Voraussetzungen. Umfangreiche Straßenbaumaßnahmen wären Voraussetzung, um Windindustrie an dieser Stelle errichten und betreiben zu können.