Gegen die Aufstellung des TPEE ist ein Antrag im Rahmen des Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht für das NRW in Münster möglich. Der Antrag kann innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein- Westfalen (GV.NRW) gestellt werden