Definiert bundesweit geltende Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land. In NRW müssen 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden, in der Planungsregion Köln 2,13 Prozent der Gesamtfläche. Dies erfolgt über die Regionalpläne. Der Regionalrat Köln beschließt, alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben in einem eigenen „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Köln festzulegen.